Nutzungsbedingungen

Turn- und Sportgemeinschaft 2005 Bamberg e.V., Galgenfuhr 30, 96050 Bamberg


Anlagenordnung


§ 1 Zuständigkeit

Diese Ordnung regelt den Spielbetrieb und die Benutzung der Tennisanlage der TSG 05 Bamberg (im Folgenden: TSG).

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung dieser Ordnung ist jedes Vorstandsmitglied, ferner Personen, welche hierfür durch die Vorstandschaft beauftragt wurden.


§ 2 Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der TSG, sofern sie ihren Beitrag für die laufende Saison entrichtet haben.

Passive Mitglieder haben keine Spielberechtigung.


§ 3 Reservierung

Jedes Mitglied ist berechtigt, über das elektronische Buchungssystem

https://tsg05-bamberg.courtbooking.de/

einen Platz (Nr. 1 - 3) für bis zu zwei Stunden pro Tag und bis zu 14 Tage im Voraus zu belegen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Kinder- und Jugendliche unter 18 jedoch nur dann das Courtbooking Buchungssystem nutzen, wenn ein Erziehungsberechtigter nach der Registrierung des Kindes eine formlose schriftliche Einverständniserklärung zur Nutzung an tsg05-bamberg@courtbooking.de übermittelt hat.

Jedes Mitglied ist verpflichtet diese Regelung einzuhalten. Wiederholte Verstöße gegen diese Regeln können zur Benutzungssperre führen. Mehrfachbelegungen sind nicht zulässig.

Wird eine Platzreservierung nicht innerhalb von 10 Minuten nach Beginn wahrgenommen, so entfällt das Spielrecht.

Offizielle BTV-Mannschaftsspiele haben immer Vorrang vor Mitgliedereintragungen. Plätze hierfür, sowie für Trainingsstunden werden durch die Vorstandschaft reserviert. Sollte ein Mannschaftsspiel zum im Belegungsplan angegebenen Zeitpunkt nicht beendet sein, so entfallen die nachfolgenden Reservierungen.


§ 4 Spielen mit Gästen

Nichtmitglieder dürfen als Gast mit einem aktiven Mitglied die Plätze der TSG nutzen. In diesem Fall besteht die Pflicht zur Buchung über das Courtbooking Buchungssystem durch das aktive Mitglied. In der Platzbelegung muss das aktive Mitglied als zweiten Spieler "Gast" auswählen und den Namen des Gastes angeben.

Die Gastgebühr beträgt 7,50 € pro Person und Stunde und wird dem Konto des Mitgliedes per SEPA Lastschrift belastet.

Gäste bzw. Mitglieder, die Gastspiele(r) nicht in den Belegungsplan eintragen, werden beim 1. Verstoß mit dem doppelten Gastbeitrag (15 €) belastet. Beim 2. Verstoß kann die Vorstandschaft von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Platzverbot für das Nichtmitglied aussprechen.


§ 5 Spieldauer

Die Spieldauer beträgt pro Buchung 60 Minuten oder 120 Minuten (Beginn und Ende jeweils zur vollen Stunde).

Innerhalb dieser Zeit ist sowohl das Spritzen der Plätze (bei Trockenheit) zu Beginn, und das Abziehen und Kehren der Linien am Ende der Stunde zu verrichten. Zu Beginn der Saison sind die Plätze zusätzlich mit den Kanthölzern zu glätten.


§ 6 Tennisplatz-Ordnung

Der Tennisplatz ist nur mit Tennisschuhen (Fischgrätenmuster, keine Joggingschuhe!) und in entsprechender Tenniskleidung zu betreten.

Rauchen ist auf den Plätzen nicht erlaubt.

Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden in erster Linie die Mitglieder der Vorstandschaft. Nichtbespielbare Plätze dürfen nicht bespielt werden.


§ 7 Gebäude-Ordnung

Das Clubhaus steht allen aktiven und passiven Mitgliedern der TSG zur Verfügung. Das Clubhaus darf nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden.

Wer als Letzter die Anlage verlässt ist für das ordnungsgemäße Verschließen des Clubhauses (Türen und Fenster) sowie der Tennisplätze verantwortlich. Die Lichter im Clubhaus sind zu löschen.


§ 8 Allgemeines

Die Vorstandschaft kann jederzeit Änderungen der Spiel- und Platzordnung vornehmen.


Gez.

Die Vorstandschaft Tennis